Erste Schritte im Todesfall

Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis bedeutet immer eine tiefgreifende Veränderung und löst vielfältige Gefühle aus, die Zeit und Raum brauchen. Gleichzeitig müssen viele Formalitäten erledigt und die Bestattung organisiert werden. Die Checkliste „Erste Schritte im Todesfall“ dient Ihnen als Orientierungshilfe und zeigt Ihnen auf, welche Angelegenheiten zu regeln sind.

Grundsätzlich fallen bei einer Beerdigung verschiedene Arten von Kosten an:

1. Die Kosten für das Bestattungsunternehmen. Die Höhe ist abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen. Scheuen Sie sich nicht Kostenvoranschläge einzuholen, bevor Sie ein Beerdigungsinstitut beauftragen, die Angelegenheiten für Sie zu regeln.

2. Öffentliche Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle, Überführung des Leichnams, ggf. Einäscherung, Bestattung, Überlassung und Nutzungsrechte von Grabstätten, Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden, etc.. Die Höhe richtet sich nach den Gebührenordnungen der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Lassen Sie sich auch hier beraten und ggf. Alternativen aufzeigen.

3. Bei Inanspruchnahme: Kosten für Orgelspiel in der Kapelle und für Sargträger. Diese Aufgaben können auch von Freunden oder Ehrenamtlichen übernommen werden. Falls gewünscht: Blumenschmuck, Bewirtung der Trauergesellschaft.

4. Baumbestattungen werden über kommerzielle Anbieter abgewickelt, die ebenfalls Kosten berechnen.

5. Falls gewünscht: Kosten für Steinmetzarbeiten.

Bei einer bescheidenen Beerdigung (anonyme Beisetzung, keine Trauerfeier, einfacher Sarg, Abwicklung von gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen), summieren sich die Kosten auf ca. 3.000,00 €. Eine schon zu Lebzeiten abgeschlossene Sterbegeldversicherung deckt die Kosten bis zur vereinbarten Höhe ab.
Existiert ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Beerdigungsunternehmen, so ist dieser zu beachten. In diesem Vorsorgevertrag sind alle Einzelheiten der Bestattung geregelt und i.d.R. schon bezahlt.

Die Hinterbliebenen sollten überlegen, welche Angelegenheiten innerhalb der Familie geregelt und welche Angelegenheiten kostenpflichtig an ein Beerdigungsinstitut bzw. an fremde Personen abgegeben werden sollen.

Es besteht eine öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht. Sind die Hinterbliebenen nicht in der Lage die Kosten für eine Bestattung aus eigenen oder hinterlassenen Mitteln aufzubringen, übernimmt der Sozialhilfeträger auf Antrag die Kosten für eine angemessene Beerdigung. Rückwirkend werden ohne Antragstellung keine Kosten übernommen.

Abschließend noch einige ergänzende Hinweise:

Für den Ablauf der Trauerfeier und die Ausschmückung der Kapelle gibt es keine Vorschriften. Die Trauerrede kann von einem Geistlichen, einem Angehörigen oder von einem weltlichen Redner gehalten werden.

Der Verlust eines lieben Menschen ist mit viel Leid und Trauer verbunden. Häufig ziehen sich Freunde und Verwandte zurück. Dann kann es hilfreich sein, wenn man begleitende Unterstützung bekommt und Gesprächspartner findet. Der Austausch mit gleichgesinnten Trauernden erleichtert. Ambulante Hospizdienste bieten Trauerbegleitung in Einzelgesprächen oder Trauergruppen an.

 

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