Krankenhausaufenthalt

Wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht, stellen sich viele Fragen. Deshalb sollten Sie sich auf den Aufenthalt gut vorbereiten. Der Koffer muss gepackt werden und die notwendigen Unterlagen für die Aufnahme müssen zusammengestellt werden. Familienangehörige oder Freunde sollten Bescheid wissen, damit sich jemand um Ihre Blumen und/oder Ihr Haustier kümmert.
Zunächst sollten Sie mit Ihrem Arzt ein ausführliches Gespräch über Ihre Erkrankung und die anstehende stationäre Behandlung führen. Am besten Sie notieren sich im Vorfeld alle Fragen, die Sie mit Ihrem Arzt besprechen möchten. Wir empfehlen Ihnen, eine Vertrauensperson zu dem Gespräch mitzunehmen.
Die Checkliste Krankenhausaufenthalt gibt Ihnen wichtige Hinweise, was zu regeln ist und welche persönlichen Dinge und Dokumente Sie in das Krankenhaus mitnehmen sollten.
Sie haben Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch mit dem behandelnden Arzt im Krankenhaus. Stellen Sie alle Fragen, die Sie beschäftigen. Auch hier ist ein Notizzettel hilfreich. Es gibt keine falschen Fragen!
Für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes stehen Ihnen das Pflegepersonal und der Sozialdienst zur Seite. Mit Ihren Sorgen und Nöten können Sie sich an die Patientenfürsprecher oder an den/die Seelsorger/Seelsorgerin wenden.

Seit 1. Oktober 2017 sind die Krankenhäuser per Gesetz (§39 SGB V) verpflichtet, Patienten mit poststationärem Versorgungsbedarf ein Entlassmanagement anzubieten und bei schriftlicher Einwilligung auch

Ein Krankenhausaufenthalt kann auch ganz plötzlich notwendig werden, z.B. durch einen Sturz in der Wohnung oder einen Schlaganfall. Gerade deshalb ist es beruhigend zu wissen, bereits im Vorfeld Vorsorge getroffen zu haben, durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht.

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer akuten Erkrankung sowie zur Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes können Sie eine Maßnahme der Rehabilitation beantragen. Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Arzt im Krankenhaus oder Ihrem Hausarzt darüber.
Eine geriatrische Rehabilitation kann sowohl ambulant als auch stationär in einer darauf spezialisierten und passend ausgestatteten Einrichtung stattfinden. In Gießen ist dies im St. Josefs Krankenhaus Balserische Stiftung, (Tel.: 0641- 7002-572, http://www.gesundheitszentrum-martinshof.de)  möglich. In Lich besteht diese Möglichkeit in der Asklepios Klinik Lich  (Tel.: 06404 – 81 -194, https://www.asklepios.com/lich/experten/innere-medizin/schwerpunkt-geriatrie/. Kostenträger ist die Krankenversicherung.

Patienten/-innen, die nach einem Krankenausaufenthalt oder nach einer ambulanten Operation vorübergehend zuhause weitere Hilfe benötigen und bei denen noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, haben einen Anspruch auf Hilfe bei der Grundpflege und der Hilfe im Haushalt (Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V). Reicht die Versorgung zuhause nicht aus, so kann auch Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch genommen werden (§ 39c SGB V). Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Pflege im Pflegeheim bis zu einem Betrag von 1.774,00 € für maximal 56 Tage.

 

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