Entlastung pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige haben eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen und tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Um die häusliche Pflege meistern zu können, werden eigene Wünsche und Bedürfnisse oft über einen längeren Zeitraum zurückgestellt. Dies kann zu körperlichen und seelischen Belastungen führen, die im schlimmsten Fall eine ernsthafte Erkrankung zur Folge haben. Deshalb ist es für pflegende Angehörige wichtig, sich frühzeitig persönliche Unterstützung zu holen. Die Teilnahme an einem Gesprächskreis, einem Pflegekurs, die Inanspruchnahme der Telefonseelsorge oder des "Heißen Drahtes für pflegende Angehörige" sowie der Austausch über eine Beratungshotline
können vorbeugen oder helfen, wieder einen klaren Blick zu bekommen und Kraft zu schöpfen. Auch eine kurzzeitige Psychotherapie kann sehr entlastend sein. Eine Übersicht mit Kontaktdaten finden Sie hier.

Außerdem gibt es Entlastungsmöglichkeiten und Hilfen für zuhause, wie z.B. die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, die Inanspruchnahme von Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Wollen Sie in Urlaub fahren oder sind Sie durch eine Erkrankung vorübergehend an der Pflege gehindert, so übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen während Ihrer Abwesenheit die nachgewiesenen Kosten der Ersatzpflege. Auch der Einsatz von Hilfsmitteln kann entlastend sein (z.B. ein Badewannenlifter, eine Toilettensitzerhöhung oder ein Hausnotruf). Kranken- und Pflegekassen stellen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. In der Regel ist dafür eine ärztliche Verordnung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Pflegende Angehörige können auch Maßnahmen zur Rehabilitation beantragen. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über diese Möglichkeit. Es gibt spezielle Rehabilitationskliniken, die zeitgleich zu Ihrem Aufenthalt die Pflege und Versorgung der pflegebedürftigen Familienmitglieder übernehmen. Auskunft erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Um Überlastungssituationen durch Berufstätigkeit und der Pflege vorzubeugen bzw. zu vermeiden, können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene gesetzlich geregelte Freistellungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Weitere Informationen und Angebote für pflegende Beschäftigte finden Sie hier.

Jede Pflegesituation ist anders und wird in unserer Beratung individuell betrachtet. Wir möchten Ihnen als Pflegeperson beratend zur Seite stehen, damit Sie diese große Aufgabe möglichst stressfrei bewältigen können.